- entübrigen
- entübrigen vt (G) уст. освобожда́ть, избавля́ть (кого́-л. от чего́-л.)
Allgemeines Lexikon. 2009.
Allgemeines Lexikon. 2009.
Entübrigen — Entübrigen, verb. reg. act. 1) Übrig behalten; für das bessere erübrigen. Jährlich etwas von seinen Einkünften entübrigen. Ich entübrige nichts. 2) Mit einer unangenehmen Sache verschonen; nur im Participio, mit dem Zeitworte seyn und der zweyten … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Übrigen — Übrigen, verb. reg. act. von dem vorigen Bey und Nebenworte. 1. Übrig behalten, wo es doch nur in dem zusammen gesetzten erübrigen üblich ist. 2. Überhoben seyn, mit der zweyten Endung. Auch diese Bedeutung ist im Hochdeutschen fremd, wo man… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Ent — Ent, – eine untrennbare Partikel, welche nur in der Zusammensetzung mit Verbis und einigen wenigen andern Partikeln üblich ist. Sie bedeutet, 1. Eine Bewegung von einem Orte, da sie denn so wohl den Verbis neutris, als activis vorgesetzet werden… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Erübrigen — Erübrigen, verb. reg. act. übrig behalten. Ich habe wenig Geld erübriget. Ich kann nicht so viel Zeit erübrigen, als dazu nöthig ist. Daher die Erübrigung. Anm. Im Nieders. verävern, ävern. In den vorigen Jahrhunderten wurde erübrigen auch für… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart